INFORMATIONEN UND GEBÜHREN

Grundstücksdatenbank

Die Grundstücksdatenbank besteht aus dem Grundbuch (Hauptbuch) und dem Grundsteuer- oder Grenzkataster.

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Es dient der Sicherung des Rechtsverkehrs durch Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse, als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher Rechte an Liegenschaften und der steuerlichen Überwachung.

Der Grenzkataster (durch das Vermessungsgesetz 1968, BGBl. 306 neu eingeführt) ist eine von den Vermessungsämtern, also Verwaltungsbehörden geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen der Grundstücke und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse.

Grundlage
Bundesgesetz vom 27.11.1980, BGBI.550

Suchoptionen in der Grundstücksdatenbank
Einlagezahl (A-Gutsbestandsblatt, B-Eigentumsblatt, C-Lastenblatt), Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, Tagebuch, Grundstücksverzeichnis, Grundstücksadressen, Regionalinformation, Veränderungshinweise, Koordinatenabfragen, Mappenblattinformation

Inhalte aus dem GRUNDBUCH:
Hauptbuch: Aufschrift (Grundstücksadresse), A-Blatt (Grundstücksnummer, Benützungsart), B-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer), C-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten) / Hilfsverzeichnis: Personenverzeichnis (Eigentümer), Anschriftenverzeichnis (Grundstücksadresse), Grundstücksverzeichnis (Grundstücksnummer), Grundbuchsmappe (Mappen-Blatt, Grundstücks-Nummer) / Urkundenverzeichnis

Inhalte aus dem KATASTER:
Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl / Grundbesitzbogen: Eigenstümer, Grundstücksadresse, Grundstücksnummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl / Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis, Katastralmappe

Quellen:
zuständige Bezirksgerichte für Grundbuch, zuständige Vermessungsämter für Kataster

Bestand:
Bei Beginn der Datenerfassung aus den händisch geführten Grundbüchern betrug die Gesamtanzahl der Grundstücke 11,857.846. Jährlich werden rd. 600.000 Eingaben in der Grundstücksdatenbank verarbeitet. Eintragungen erfolgen nach dem Einbringungs-Prinzip.

Abgedeckte Zeiträume:
Datenersterfassung begann 1980 in Wien. Erfaßt wurden nur die aktuellen Daten. Daten, die vor Echtbetrieb der Grundstücksdatenbank bereits gelöscht worden sind, wurden nicht in die Datenbank aufgenommen.

Aktualisierung:
laufend -> Echtzeitsystem!

Sprache:
Deutsch

Abfragezeiten:
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr

Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Internet Explorer ab Version 8 (Funktionsfähig, aber offiziell nicht unterstützt: Chrome, Firefox und Safari sowie Android und iOS-Geräte)

Datenbank-Inhaber:
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten  

Gemäß § 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020, werden auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 23. Februar 2021 über den endgültigen Wert des Verbraucherpreisindex 2015 für den Monat Dezember 2020 die Gebühren für die Abfrage vom Grundbuch angepasst.

Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Gebühren für die Abfrage von Grundbuchsauszügen:

Produkt

Kurzbeschreibung

Ergebnisumfang

Preis (€)*

Adresssuche

Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis

Straßenliste ohne Hausnummern

kostenfrei

Vollständig inkl. Hausnummern
1 - 10 Adressen

1,17

Vollständig inkl. Hausnummern
11 - 100 Adressen

3,76

Vollständig inkl. Hausnummern
101 - 1000 Adressen

38,00

DKM-Grafik

Grafik aus der DKM des BEV

Grafik-Datei (Auflösung 125m)

3,76

Grafik-Datei (Auflösung 250m)

3,76

Grafik-Datei (Auflösung 500m)

3,76

Grafik-Datei (Auflösung 1000m)

13,00

Grafik-Datei (Auflösung 2000m)

49,00

GB-Auszug aktuell

Aktueller Grundbuch-Auszug

komplett ohne Einschränkung

3,76

nur Aufschrift (Plombe)

0,47

nur A1-Blatt

2,00

nur A2-Blatt

2,00

nur B-Blatt

2,00

nur C-Blatt

2,00

Änderungsdaten

Abfrage KG-Änderungsdaten

Preis pro KG

0,47

GB-Einlagenprotokoll

Einlagenprotokoll (Verzeichnis der gelöschten Eintragungen; HEZ)
In der Schnittstelle und bei der Web-Abfrage: "Historischer Auszug"
Im GGG: "Histor. Einlagezahl (HEZ)"
Im Ergebnis-PDF: "Verzeichnis der gelöschten Eintragungen"

komplett ohne Einschränkung
Zeitraum: Akt. Datum - 5 Jahre

1,88

komplett ohne Einschränkung
Zeitraum: Akt. Datum bis > 1975

4,47

GST-Auszug

Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis

1 bis 10 Grundstücke
ohne Grundstücksadressen

3,76

11 bis 100 Grundstücke
ohne Grundstücksadressen

13,00

1 bis 10 Grundstücke
mit Grundstücksadressen

4,00

11 bis 100 Grundstücke
mit Grundstücksadressen

15,00

Liegenschaftsgruppe

Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis

EZ-Liste (KG, EZ)

1,88

Personenverzeichnis

Suche nach Personen (Eigentümer)

Personen-Liste komplett

1,88

Registerauszug

Information zu einer TZ

1,88

Urkundenliste

Liste der Urkunden zu einer TZ in der Urkundensammlung

Urkunden-Liste

kostenfrei

Urkundenabfrage

Abrufen einer Urkunde aus der Urkundensammlung

PDF-Datei

1,17

Urkundensuche

Suche Urkunden ("Kaufverträge")

Urkunden-Liste

1,88

Änderungsdaten

Änderungen innerhalb einer KG zu einem Stichtag

Änderungsliste

0,47

*Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, jedoch maximal 1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 Euro.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.

>Anmeldungsformulare

Firmenbuchsdatenbank

Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministerium für Justiz gemäß dem Bundesgesetz BGBL Nr. 10/1991.Durch diese Datenbank wurde das händisch geführte Handels-/Genossenschaftsregister ersetzt. Die Abfrage der Firmenbuch-Datenbank ist für jedermann freigegeben. Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Ein Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.

Verbindlichkeit der Firmenbuchinhalte
Das Firmenbuch enthält authentische Daten. Die Republik Österreich, im Detail das betroffene Handelsgericht, bei welchem die Eintragung durchgeführt wurde, haftet für die Richtigkeit der Eintragungen im Firmenbuch. Lediglich für falsche oder nicht gestellte Anträge haftet grundsätzlich der säumige Antragsteller. Voraussetzung ist allerdings die Abfrage bei einer vom BMJ genehmigten Verrechnungsstelle.

Suchoptionen im Firmenbuch
Die Suche nach einem Unternehmen im ADV-Firmenbuch ist über den Namen oder die Firmenbuchnummer möglich. Historische Daten eines Unternehmens sind seit dem Zeitpunkt der EDV-Umstellung erfaßt und abrufbar. Veränderungen im Firmenbuch - wie beispielsweise Neueintragungen und Insolvenzen - über einen begrenzten Zeitraum können auch abgefragt werden.

Firmenbuchinhalte
grundlegende Tatsachen und Rechtsverhältnisse, vor allem der vollkaufmännischen Unternehmen Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften, GesmbH, AG, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen, Rechtsträger nach 2 Z12 FBG

Verfügbare Informationen
Hinweise (Berechtigungsfrist, letzte Eintragung, derzeit zuständiges Handelsgericht), Stammdaten (Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, Anschrift etc.), Funktionen (Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter), Zweigniederlassungen (Firma, Sitz, Anschrift), Personenliste (Aufzählung aller Personen, die unter den Funktionen aufscheinen)

Quellen
zuständige Handelsgerichte

Bestand
vollständige Erfassung aller Rechtsträger, die nach dem Firmenbuchgesetz einzutragen sind.

Abgedeckte Zeiträume
ab 1991: für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften; ab 1993: Ges. m. b. H., AG, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen

Aktualisierung
Die Eintragung erfolgt am Tag nach dem handelsgerichtlichen Beschluß für den jeweiligen Rechtsträger um 0.00 Uhr - die Datenbank ist daher tagesaktuell!

Sprache
Deutsch

Abfragezeiten
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr, Samstag 08.00 -12.00 Uhr

Voraussetzungen
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation

Datenbank-Inhaber
Bundesministerium für Justiz

Information zum Preisschema des BMJ für Firmenbuchabfragen

Gemäß § 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das BRIS-Umsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 60/2017, werden auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 17. Mai 2017 über den endgültigen Wert des Verbraucherpreisindex 2000 für den Monat März 2017 die Gebühren für die Abfrage vom Firmenbuch angepasst.

Für Firmenbuchabfragen nach § 34 Abs. 1 FBG (Einzelabfragen) sind ab 1.5.2021 folgende Gebühren an den Bund zu entrichten (Angaben in EUR):

Kurzbeschreibung Preis (€)*
Aktueller Firmenbuchauszug 3,76
Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten 6,30
Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Rechtsform) 0,00
Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste 1,17
European Business Register Standardauszug 1,17
Ergebnis einer Personensuche 1,17
Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder Sitz 0,00
Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne Einschränkung 0,00
Ergebnis der Suche nach solchen Veränderungen von Rechtsträgern, die nur in der Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang nach § 278 Abs. 1 UGB) bestehen, je ausgewiesener Firmenbuchnummer 0,00
Im Zweig Firmeninformation:
Personenliste mit Verknüpfungen 1,17
Funktionsübersicht je Person mit Verknüpfungen 1,17
Firmeninformation mit Verknüpfungen 1,17
Firmenliste mit Verknüpfungen 1,17

* Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, 20% ohne Bankeinzugsermächtigung, jedoch immer mindestens 0,20 EUR.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.

>Anmeldungsformulare

Elektronisches Urkundenregister

Gemäß § 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das BRIS-Umsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 60/2017, werden auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 17. Mai 2017 über den endgültigen Wert des Verbraucherpreisindex 2000 für den Monat März 2017 die Gebühren für die Abfrage vom Firmenbuch angepasst.

Die Abfrage des elektronischen Urkundenregisters der Firmenbuchgerichte steht seit 1. Oktober 2005 uneingeschränkt zur Verfügung und wird nach folgendem Schema verrechnet (Angaben in EUR):

Kurzbeschreibung Preis (€)*
Urkunden in der Urkundensammlung 1,17
Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je ausgewiesener Firmenbuchnummer 0,00
Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang nach § 278 Abs. 1 UGB) je ausgewiesener Firmenbuchnummer (Jahresabschluss-Suche) 0,00

* Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, 20% ohne Bankeinzugsermächtigung, jedoch immer mindestens 0,20 EUR.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.

 

Das Urkundenregister der Grundbuchsgerichte steht seit Anfang 2005 online zur Verfügung. Aktueller Stand der Umstellung

Bitte beachten Sie, dass es bei großen Urkunden eventuell zu Problemen mit der Übertragung kommen kann. In einem solchen Fall bitten wir Sie, mit uns Kontakt auf zunehmen. Wir werden in Kürze eine Liste von Unternehmen, die mit großen Urkunden verbunden sind, herausgeben. Es wird dann im Vorfeld der Abfrage möglich sein, zu prüfen, ob mit Problemen zu rechnen ist

Das elektronische Urkundenregister ist Teil der Firmenbuchdatenbank und bedarf daher keiner Separaten Anmeldung, setzt jedoch eine generelle Zugangsberechtigung für www.bundesdienste.at voraus.

>Anmeldungsformulare

>Direkt zum Urkundenregister Firmenbuch

>Direkt zum Urkundenregister Grundbuch

 

Elektronische Akteneinsicht

Die Elektronische Akteneinsicht (eAE) stellt das gerichtliche Geschäftsregister Parteienvertretern (Rechtsanwälte, Notare) 24 Stunden täglich elektronisch zur Verfügung. Der Zugriff wird mittels ADVM (Anschriften) Code geregelt, daher ist eine Anmeldung erforderlich.

Es können die Daten aus dem elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen abgefragt werden:

Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
Arbeitsgerichtliche Verfahren
Sozialgerichtliche Verfahren
Exekutionsverfahren
Verlassenschaftssachen

Ein Zugriff auf diese Daten wird seitens BMJ vorerst nur allen ersten und zweiten Parteien sowie deren Vertretern für die oben angeführten Verfahrenstypen (Gattungen C, CG, GA, CGS und E) sowie Notaren in deren Funktion als Gerichtskommissäre in Verlassenschaftsverfahren, unter der Voraussetzung, dass diese mit deren Anschriftencode erfasst wurden, gestattet.

Für die Abfrage müssen das Gericht sowie die Aktenzahl (bestehend aus Gattung, Aktenzahl, Jahr und Prüfzeichen) bekannt sein. Ergebnisse werden abhängig Ihres ADVM Codes ausgegeben. Alle relevanten ADVM Codes (z.B. alle R-Codes zu einem S-Codes) werden automatisch von unserem System hinzugefügt, daher kann die Anmeldung mit einem beliebigen Code Ihrer Kanzlei erfolgen, vorzugsweise allerdings der sogenannte S-Code.

Der Inhalt des Ergebnisses enthält derzeit ausschließlich eine Auflistung aller zum Fall relevanten Daten sowie sämtlicher Verfahrensschritte. Die abzufragenden Informationen reichen von den Einbringungsdaten der Klagen und sonstiger Schriftsätze über alle gerichtlichen Termine bis zum Inhalt von Beschlüssen. Weiters kann dem Register entnommen werden, wo sich der Papierakt derzeit befindet. Zusätzliche Informationen wie z.B. Gerichtsprotokolle werden lt. BMJ in Zukunft verfügbar sein.

Die Ausgabe erfolgt als PDF Datei (Acrobat Reader). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die E-Mail Adresse office@went.at oder kontaktieren uns telefonisch unter 0316 / 48 21 48

>eAkteneinsicht ONLINE-Anmeldung

Abfragekosten:

Abfragen in der elektronischen Akteneinsicht: € 0,20 pro Dokument

Der Verrechnungsaufschlag beträgt 0,15 EUR mit Bankeinzugsermächtigung und 0,20 EUR  ohne Bankeinzugsermächtigung. Preise in EUR und exkl. 20 % MWST - Diese Gebühren sind durchlaufende Posten iSd § 4 Abs. 3 UStG und nicht Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes

Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)

Das bisherige Zentrale Gewerberegister wurde mit 1. April durch das neue GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ersetzt. Das Zentrale Gewerberegister wurde mit 30. März 2015 abgeschaltet und GISA in Betrieb genommen. Wir freuen uns, Ihnen dieses neue System schon ab dem ersten Tag über unser Online-Portal anbieten zu können. Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2015), §365 – Gewerbeinformationssystem Austria - GISA. Abfragen mit Ihren bestehenden Zugangsdaten über www.bundesdienste.at.

>Anmeldungsformulare

Auszüge aus dem GISA enthalten folgende Inhalte:

  • Gewerbetreibende   
  • Firmen bzw. Einzelkaufleute   
  • Geschäftsführer   
  • Gewerbeberechtigungsdaten   
  • Standortdaten
  • weitere Betriebsstätten   
  • Filialgeschäftsführer   
  • integrierte Betriebe   
  • befähigte Arbeitnehmer

Suchergebnisse:

Suche nach natürlichen Personen: Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person)Titel, Vorname,Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach juristischen Personen: Register/Gewerberegisternummer (Auftreten des Rechtsträgers) Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer, Prüfbuchstabe, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Adresse: Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person) Titel, Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Grundstücksnummer: Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person) Titel, Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Gewerbeberechtigungen: Register/Gewerberegisternummer (je Fundstelle) Gewerbeart, 1. Zeile des Wortlautes, Anschrift (Betriebsstätte) Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde

Entgelte nach Abfrageart und Bundesgebühr:

Ergebnisliste nach eingeschränkter Suche
GISA-Auszug mit aktuellen Daten
GISA-Auszug mit historischen Daten
Euro              0,58
Euro              1,09
Euro              1,45

Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung,  und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 Euro. Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.

Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahren § 73a EO

Diese Abfrage wird von der Justiz nicht mehr angeboten

Zentrales Melderegister

Zugang zum Elektronischen Melderegister ZMR des BMI

Seit 1. März 2002 ist der Zugang zum Zentralen Melderegister des Innenministeriums eröffnet. Neben den Betreibern (allen Gemeinden und öffentlichen Körperschaften) haben nun auch sogenannte „Businesspartner“ die Möglichkeit, elektronische Meldeauskünfte einzuholen.
Alle Personen und Unternehmen mit dem Erfordernis zur Einsichtnahme in Meldedaten haben die Möglichkeit mit ermäßigten Konditionen über das Gateway der Firma EDV-Technik Went GmbH auf das ZMR zuzugreifen.

Der Zugang zum Register ist wie folgt geregelt:
Sie füllen das Antragsformular (ZMR3) aus, auf dem wir als Provider eingetragen sind. Sie schließen diesem Antrag ein entsprechendes Dokument bei, das die berufliche Notwendigkeit des Zugriffes auszeichnet (Rechtsanwaltscode, Notariatscode, Firmenbuchauszug etc.). Sie erklären sich zur Einhaltung der gesetzlich auferlegten Bestimmungen für den Datenschutz und mit den allgemeinen Betriebsbedingungen einverstanden.
Sie senden uns Ihre Anträge, die wir gesammelt an das BMI zur Registrierung weiterleiten. Sie erhalten dann in einiger Zeit, nach Prüfung und Bearbeitung der Abteilung 313 des BMI, das erforderliche Zertifikat für Ihren Computerzugriff, das wir für Sie ratifizieren. Damit können Sie jederzeit auf den Meldeserver des ZMR zugreifen.
 

Die Suchkriterium sind wie folgt:
Pflichtfelder: Vorname, Familienname (bzw. Name vor erster Ehe)

Wahlweise zusätzliche Suchkriterien:
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
restl. Adresse
Türnummer

 

Die Abfragekosten sind wie folgt geregelt:
Je Zugriff auf das Melderegister     Euro              3,30
Je Zugriff auf das Personenstandsregister     Euro              1,10

Plus einmalige Antragsgebühr (Seitengebühr für Beilagen), wird vom BMI vorgeschrieben. Diese vorgeschriebenen Gebühren werden von uns für das BMI eingehoben.
 


 
Für unseren Manipulationsaufwand stellen wir zusätzlich in Rechnung:
Einmalige Anmeldegebühr der Organisationseinheit Euro            22,00
Jährliche Benutzerverwaltungsgebühr, je Subbenutzer    Euro            20,00
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen bei Bankeinzug
(neuer Aufschlag)
Euro              0,40
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen ohne Bankeinzug
(neuer Aufschlag)
Euro              0,45
Preise in EUR und exkl. 20 % MWST - ZMR Gebühren sind durchlaufende Posten iSd § 4 Abs. 3 UStG und nicht Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes

>Anmeldungsformulare

 

Elektronischer Rechtsverkehr (WebERV)

Für den WebERV stehen Ihnen folgende Applikationen zur Verfügung:

WEB ERV für Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater

WEB ERV für Rechtsanwälte

WEB ERV für UnternehmerInnen und bevollmächtigte VertreterInnen

Schnittstellenbeschreibung zum Web ERV (für Softwarehersteller)


 

Vereinsregister

Das Zentrale Vereinsregister wird vom Bundesministerium für Inneres, Postfach 100, A-1014 Wien, derzeit gebührenfrei zur Verfügung gestellt