INFORMATIONEN UND GEBÜHREN
Grundstücksdatenbank
Die Grundstücksdatenbank besteht aus dem Grundbuch (Hauptbuch)
und dem Grundsteuer- oder Grenzkataster.
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches
Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen
Rechte eingetragen werden. Es dient der Sicherung des Rechtsverkehrs durch
Offenkundigkeit der Rechtsverhältnisse, als Erwerbsart für den Erwerb dinglicher
Rechte an Liegenschaften und der steuerlichen Überwachung.
Der Grenzkataster (durch das Vermessungsgesetz 1968, BGBl. 306
neu eingeführt) ist eine von den Vermessungsämtern, also Verwaltungsbehörden
geführte öffentliche Einrichtung zum verbindlichen Nachweis der Grenzen
der Grundstücke und zur bloßen Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher
Grundstücksverhältnisse.
Grundlage
Bundesgesetz vom 27.11.1980, BGBI.550
Suchoptionen in der Grundstücksdatenbank
Einlagezahl (A-Gutsbestandsblatt, B-Eigentumsblatt, C-Lastenblatt), Verzeichnis
der gelöschten Eintragungen, Tagebuch, Grundstücksverzeichnis, Grundstücksadressen,
Regionalinformation, Veränderungshinweise, Koordinatenabfragen, Mappenblattinformation
Inhalte aus dem GRUNDBUCH:
Hauptbuch: Aufschrift (Grundstücksadresse), A-Blatt (Grundstücksnummer,
Benützungsart), B-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer),
C-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten) / Hilfsverzeichnis:
Personenverzeichnis (Eigentümer), Anschriftenverzeichnis (Grundstücksadresse),
Grundstücksverzeichnis (Grundstücksnummer), Grundbuchsmappe (Mappen-Blatt,
Grundstücks-Nummer) / Urkundenverzeichnis
Inhalte aus dem KATASTER:
Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart,
Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl / Grundbesitzbogen: Eigenstümer, Grundstücksadresse,
Grundstücksnummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmeßzahl
/ Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis,
Katastralmappe
Quellen:
zuständige Bezirksgerichte für Grundbuch, zuständige Vermessungsämter für
Kataster
Bestand:
Bei Beginn der Datenerfassung aus den händisch geführten Grundbüchern betrug
die Gesamtanzahl der Grundstücke 11,857.846. Jährlich werden rd. 600.000
Eingaben in der Grundstücksdatenbank verarbeitet. Eintragungen erfolgen
nach dem Einbringungs-Prinzip.
Abgedeckte Zeiträume:
Datenersterfassung begann 1980 in Wien. Erfaßt wurden nur die aktuellen
Daten. Daten, die vor Echtbetrieb der Grundstücksdatenbank bereits gelöscht
worden sind, wurden nicht in die Datenbank aufgenommen.
Aktualisierung:
laufend -> Echtzeitsystem!
Sprache:
Deutsch
Abfragezeiten:
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr
Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Internet Explorer ab Version 8 (Funktionsfähig, aber
offiziell nicht unterstützt: Chrome, Firefox und Safari sowie Android und
iOS-Geräte)
Datenbank-Inhaber:
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Gemäß § 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 148/2020, werden auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 23. Februar 2021 über den endgültigen Wert des Verbraucherpreisindex 2015 für den Monat Dezember 2020 die Gebühren für die Abfrage vom Grundbuch angepasst.
Ab dem 1. Mai 2021 gelten neue Gebühren für die Abfrage von Grundbuchsauszügen:
Produkt
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Kurzbeschreibung
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Ergebnisumfang
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Preis (€)*
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Adresssuche
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Suche nach Grundstücksadressen im Anschriftenverzeichnis
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Straßenliste ohne Hausnummern
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kostenfrei
|
Vollständig inkl. Hausnummern
1 - 10 Adressen
|
1,17
|
Vollständig inkl. Hausnummern
11 - 100 Adressen
|
3,76
|
Vollständig inkl. Hausnummern
101 - 1000 Adressen
|
38,00
|
DKM-Grafik
|
Grafik aus der DKM des BEV
|
Grafik-Datei (Auflösung 125m)
|
3,76
|
Grafik-Datei (Auflösung 250m)
|
3,76
|
Grafik-Datei (Auflösung 500m)
|
3,76
|
Grafik-Datei (Auflösung 1000m)
|
13,00
|
Grafik-Datei (Auflösung 2000m)
|
49,00
|
GB-Auszug aktuell
|
Aktueller Grundbuch-Auszug
|
komplett ohne Einschränkung
|
3,76
|
nur Aufschrift (Plombe)
|
0,47
|
nur A1-Blatt
|
2,00
|
nur A2-Blatt
|
2,00
|
nur B-Blatt
|
2,00
|
nur C-Blatt
|
2,00
|
Änderungsdaten
|
Abfrage KG-Änderungsdaten
|
Preis pro KG
|
0,47
|
GB-Einlagenprotokoll
|
Einlagenprotokoll (Verzeichnis der gelöschten Eintragungen; HEZ)
In der Schnittstelle und bei der Web-Abfrage: "Historischer Auszug"
Im GGG: "Histor. Einlagezahl (HEZ)"
Im Ergebnis-PDF: "Verzeichnis der gelöschten Eintragungen"
|
komplett ohne Einschränkung
Zeitraum: Akt. Datum - 5 Jahre
|
1,88
|
komplett ohne Einschränkung
Zeitraum: Akt. Datum bis > 1975
|
4,47
|
GST-Auszug
|
Auszug aus dem Grundstücksverzeichnis
|
1 bis 10 Grundstücke
ohne Grundstücksadressen
|
3,76
|
11 bis 100 Grundstücke
ohne Grundstücksadressen
|
13,00
|
1 bis 10 Grundstücke
mit Grundstücksadressen
|
4,00
|
11 bis 100 Grundstücke
mit Grundstücksadressen
|
15,00
|
Liegenschaftsgruppe
|
Informationen zu einer Liegenschaftsgruppe im Gruppenverzeichnis
|
EZ-Liste (KG, EZ)
|
1,88
|
Personenverzeichnis
|
Suche nach Personen (Eigentümer)
|
Personen-Liste komplett
|
1,88
|
Registerauszug
|
Information zu einer TZ
|
|
1,88
|
Urkundenliste
|
Liste der Urkunden zu einer TZ in der Urkundensammlung
|
Urkunden-Liste
|
kostenfrei
|
Urkundenabfrage
|
Abrufen einer Urkunde aus der Urkundensammlung
|
PDF-Datei
|
1,17
|
Urkundensuche
|
Suche Urkunden ("Kaufverträge")
|
Urkunden-Liste
|
1,88
|
Änderungsdaten
|
Änderungen innerhalb einer KG zu einem Stichtag
|
Änderungsliste
|
0,47
|
*Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, jedoch maximal 1 Euro und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 Euro.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
>Anmeldungsformulare
Firmenbuchsdatenbank
Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministerium für
Justiz gemäß dem Bundesgesetz BGBL Nr. 10/1991.Durch diese Datenbank wurde
das händisch geführte Handels-/Genossenschaftsregister ersetzt. Die Abfrage
der Firmenbuch-Datenbank ist für jedermann freigegeben. Das Firmenbuch dient
der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den handelsrechtlichen
Vorschriften einzutragen sind. Ein Firmenbuch-Auszug enthält aktuelle Informationen
über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter,
Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.
Verbindlichkeit der Firmenbuchinhalte
Das Firmenbuch enthält authentische Daten. Die Republik Österreich, im Detail
das betroffene Handelsgericht, bei welchem die Eintragung durchgeführt wurde,
haftet für die Richtigkeit der Eintragungen im Firmenbuch. Lediglich für
falsche oder nicht gestellte Anträge haftet grundsätzlich der säumige Antragsteller.
Voraussetzung ist allerdings die Abfrage bei einer vom BMJ genehmigten Verrechnungsstelle.
Suchoptionen im Firmenbuch
Die Suche nach einem Unternehmen im ADV-Firmenbuch ist über den Namen oder
die Firmenbuchnummer möglich. Historische Daten eines Unternehmens sind
seit dem Zeitpunkt der EDV-Umstellung erfaßt und abrufbar. Veränderungen
im Firmenbuch - wie beispielsweise Neueintragungen und Insolvenzen - über
einen begrenzten Zeitraum können auch abgefragt werden.
Firmenbuchinhalte
grundlegende Tatsachen und Rechtsverhältnisse, vor allem der vollkaufmännischen
Unternehmen Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften,
GesmbH, AG, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen, Rechtsträger nach 2 Z12
FBG
Verfügbare Informationen
Hinweise (Berechtigungsfrist, letzte Eintragung, derzeit zuständiges Handelsgericht),
Stammdaten (Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, Anschrift etc.), Funktionen
(Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter),
Zweigniederlassungen (Firma, Sitz, Anschrift), Personenliste (Aufzählung
aller Personen, die unter den Funktionen aufscheinen)
Quellen
zuständige Handelsgerichte
Bestand
vollständige Erfassung aller Rechtsträger, die nach dem Firmenbuchgesetz
einzutragen sind.
Abgedeckte Zeiträume
ab 1991: für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften;
ab 1993: Ges. m. b. H., AG, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine
auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen
Aktualisierung
Die Eintragung erfolgt am Tag nach dem handelsgerichtlichen Beschluß für
den jeweiligen Rechtsträger um 0.00 Uhr - die Datenbank ist daher tagesaktuell!
Sprache
Deutsch
Abfragezeiten
Montag - Freitag 07.00 - 20.00 Uhr, Samstag 08.00 -12.00 Uhr
Voraussetzungen
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation
Datenbank-Inhaber
Bundesministerium für Justiz
Information zum Preisschema des BMJ für Firmenbuchabfragen
Gemäß § 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das BRIS-Umsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 60/2017, werden auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 17. Mai 2017 über den endgültigen Wert des Verbraucherpreisindex 2000 für den Monat März 2017 die Gebühren für die Abfrage vom Firmenbuch angepasst.
Für Firmenbuchabfragen nach § 34 Abs. 1 FBG (Einzelabfragen) sind ab 1.5.2021 folgende Gebühren an den Bund zu entrichten (Angaben in EUR):
Kurzbeschreibung |
Preis (€)* |
Aktueller Firmenbuchauszug |
3,76 |
Aktueller Firmenbuchauszug mit historischen (gelöschten) Daten
|
6,30
|
Kurzinformation (Teilauszug mit Firma, Sitz, Geschäftsanschrift und Rechtsform)
|
0,00
|
Teilauszug eingeschränkt auf maximal zwei Personen oder alphabetische Personenliste
|
1,17
|
European Business Register Standardauszug
|
1,17
|
Ergebnis einer Personensuche
|
1,17
|
Ergebnis einer Firmensuche mit Einschränkungen auf Handelsgericht, Rechtsform, Rechtseigenschaft oder Sitz
|
0,00
|
Ergebnis einer bundesweiten Firmensuche ohne Einschränkung
|
0,00
|
Ergebnis der Suche nach solchen Veränderungen von Rechtsträgern, die nur in der Vorlage eines Jahresabschlusses (oder eines offenzulegenden Auszugs aus der Bilanz samt Anhang nach § 278 Abs. 1 UGB) bestehen, je ausgewiesener Firmenbuchnummer
|
0,00
|
Im Zweig Firmeninformation:
|
Personenliste mit Verknüpfungen
|
1,17
|
Funktionsübersicht je Person mit Verknüpfungen
|
1,17
|
Firmeninformation mit Verknüpfungen
|
1,17
|
Firmenliste mit Verknüpfungen
|
1,17
|
* Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, 20% ohne Bankeinzugsermächtigung, jedoch immer mindestens 0,20 EUR. Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
>Anmeldungsformulare
Elektronisches Urkundenregister
Gemäß § 31a des Gerichtsgebührengesetzes (GGG), BGBl. Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch das BRIS-Umsetzungsgesetz, BGBl. I Nr. 60/2017, werden auf Grund der Verlautbarung der Bundesanstalt Statistik Österreich vom 17. Mai 2017 über den endgültigen Wert des Verbraucherpreisindex 2000 für den Monat März 2017 die Gebühren für die Abfrage vom Firmenbuch angepasst.
Die Abfrage des elektronischen Urkundenregisters der Firmenbuchgerichte steht seit 1. Oktober 2005 uneingeschränkt zur Verfügung und wird nach folgendem Schema verrechnet (Angaben in EUR):
Kurzbeschreibung
|
Preis (€)*
|
Urkunden in der Urkundensammlung
|
1,17
|
Ergebnis der Suche nach Urkunden (Urkundenliste) je ausgewiesener Firmenbuchnummer
|
0,00
|
Ergebnis der Suche nach Jahresabschlüssen (oder offenzulegenden Auszügen aus der Bilanz samt Anhang nach § 278 Abs. 1 UGB) je ausgewiesener Firmenbuchnummer (Jahresabschluss-Suche)
|
0,00
|
* Der Verrechnungsaufschlag beträgt 15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung, 20% ohne Bankeinzugsermächtigung, jedoch immer mindestens 0,20 EUR.
Aufschläge und Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
Das Urkundenregister der Grundbuchsgerichte steht seit Anfang
2005 online zur Verfügung.
Aktueller Stand der Umstellung
Bitte beachten Sie,
dass es bei großen Urkunden eventuell zu Problemen mit der Übertragung
kommen kann. In einem solchen Fall bitten wir Sie, mit uns Kontakt auf
zunehmen. Wir werden in Kürze eine Liste von Unternehmen, die mit großen
Urkunden verbunden sind, herausgeben. Es wird dann im Vorfeld der Abfrage
möglich sein, zu prüfen, ob mit Problemen zu rechnen ist
Das elektronische Urkundenregister
ist Teil der Firmenbuchdatenbank und bedarf daher keiner Separaten Anmeldung,
setzt jedoch eine generelle Zugangsberechtigung für
www.bundesdienste.at
voraus.
>Anmeldungsformulare
>Direkt
zum Urkundenregister Firmenbuch
>Direkt
zum Urkundenregister Grundbuch
Elektronische Akteneinsicht
Die Elektronische Akteneinsicht (eAE) stellt das gerichtliche Geschäftsregister
Parteienvertretern (Rechtsanwälte, Notare) 24 Stunden täglich elektronisch
zur Verfügung. Der Zugriff wird mittels ADVM (Anschriften) Code geregelt,
daher ist eine Anmeldung erforderlich.
Es können die Daten aus dem elektronischen Geschäftsregister sowie Verfahrensdaten
der österreichischen Gerichtsbarkeit in folgenden Verfahrensgattungen abgefragt
werden:
Zivilrechtsverfahren beim Bezirksgericht
Zivilrechtsverfahren beim Landesgericht
Arbeitsgerichtliche Verfahren
Sozialgerichtliche Verfahren
Exekutionsverfahren
Verlassenschaftssachen
Ein Zugriff auf diese Daten wird seitens BMJ vorerst nur allen ersten
und zweiten Parteien sowie deren Vertretern für die oben angeführten Verfahrenstypen
(Gattungen C, CG, GA, CGS und E) sowie Notaren in deren Funktion als Gerichtskommissäre
in Verlassenschaftsverfahren, unter der Voraussetzung, dass diese mit deren
Anschriftencode erfasst wurden, gestattet.
Für die Abfrage müssen das Gericht sowie die Aktenzahl (bestehend aus
Gattung, Aktenzahl, Jahr und Prüfzeichen) bekannt sein. Ergebnisse werden
abhängig Ihres ADVM Codes ausgegeben. Alle relevanten ADVM Codes (z.B. alle
R-Codes zu einem S-Codes) werden automatisch von unserem System hinzugefügt,
daher kann die Anmeldung mit einem beliebigen Code Ihrer Kanzlei erfolgen,
vorzugsweise allerdings der sogenannte S-Code.
Der Inhalt des Ergebnisses enthält derzeit ausschließlich eine Auflistung
aller zum Fall relevanten Daten sowie sämtlicher Verfahrensschritte. Die
abzufragenden Informationen reichen von den Einbringungsdaten der Klagen
und sonstiger Schriftsätze über alle gerichtlichen Termine bis zum Inhalt
von Beschlüssen. Weiters kann dem Register entnommen werden, wo sich der
Papierakt derzeit befindet. Zusätzliche Informationen wie z.B. Gerichtsprotokolle
werden lt. BMJ in Zukunft verfügbar sein.
Die Ausgabe erfolgt als PDF Datei (Acrobat Reader). Bei Fragen wenden
Sie sich bitte an die E-Mail Adresse office@went.at
oder kontaktieren uns telefonisch unter 0316 / 48 21 48
>eAkteneinsicht ONLINE-Anmeldung
Abfragekosten:
Abfragen in der elektronischen Akteneinsicht: € 0,50 pro Einsichtnahme bzw. Download (zzgl. 20 % MWST)
Gewerbeinformationssystem Austria (GISA)
Das bisherige Zentrale Gewerberegister wurde mit 1. April durch das neue GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ersetzt. Das Zentrale Gewerberegister wurde mit 30. März 2015 abgeschaltet und GISA in Betrieb genommen.
Wir freuen uns, Ihnen dieses neue System schon ab dem ersten Tag über unser Online-Portal anbieten zu können.
Rechtsgrundlage: Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2015), §365 – Gewerbeinformationssystem Austria - GISA.
Abfragen mit Ihren bestehenden Zugangsdaten über www.bundesdienste.at.
>Anmeldungsformulare
Auszüge aus dem GISA enthalten folgende Inhalte:
- Gewerbetreibende
- Firmen bzw. Einzelkaufleute
- Geschäftsführer
- Gewerbeberechtigungsdaten
- Standortdaten
|
- weitere Betriebsstätten
- Filialgeschäftsführer
- integrierte Betriebe
- befähigte Arbeitnehmer
|
Suchergebnisse:
Suche nach natürlichen Personen:
Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person)Titel, Vorname,Zuname,
Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart,
Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach juristischen Personen:
Register/Gewerberegisternummer (Auftreten des Rechtsträgers) Firmenwortlaut,
Firmenbuchnummer, Prüfbuchstabe, Funktion bzw. Funktionsart bei
Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Adresse:
Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person) Titel, Vorname,
Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart,
Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Grundstücksnummer:
Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person) Titel, Vorname,
Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart,
Bezirksverwaltungsbehörde
Suche nach Gewerbeberechtigungen:
Register/Gewerberegisternummer (je Fundstelle) Gewerbeart, 1. Zeile des
Wortlautes, Anschrift (Betriebsstätte) Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Entgelte nach Abfrageart und Bundesgebühr:
Ergebnisliste nach eingeschränkter
Suche
GISA-Auszug mit aktuellen Daten
GISA-Auszug mit historischen Daten
| Euro
0,58
Euro
1,09
Euro
1,45
|
Der Verrechnungsaufschlag beträgt
15% der (Gerichts-) Gebühr der Republik Österreich mit Bankeinzugsermächtigung,
und 20% ohne Bankeinzugsermächtigung jedoch maximal 1 Euro. Aufschläge und
Begrenzung verstehen sich zzgl. 20 % MWST.
Geschäftsbehelfe des Exekutionsverfahren § 73a EO
Diese Abfrage wird von der Justiz nicht mehr angeboten
Zentrales Melderegister
Zugang zum Elektronischen Melderegister ZMR des BMI
Seit 1. März 2002 ist der Zugang zum Zentralen Melderegister des Innenministeriums
eröffnet. Neben den Betreibern (allen Gemeinden und öffentlichen Körperschaften)
haben nun auch sogenannte „Businesspartner“ die Möglichkeit, elektronische
Meldeauskünfte einzuholen.
Alle Personen und Unternehmen mit dem Erfordernis zur Einsichtnahme in Meldedaten
haben die Möglichkeit mit ermäßigten Konditionen über das Gateway der Firma
EDV-Technik Went GmbH auf das ZMR zuzugreifen.
Der Zugang zum Register ist wie folgt geregelt:
Sie füllen das Antragsformular (ZMR3) aus, auf dem wir als Provider eingetragen
sind. Sie schließen diesem Antrag ein entsprechendes Dokument bei, das die
berufliche Notwendigkeit des Zugriffes auszeichnet (Rechtsanwaltscode, Notariatscode,
Firmenbuchauszug etc.). Sie erklären sich zur Einhaltung der gesetzlich
auferlegten Bestimmungen für den Datenschutz und mit den allgemeinen Betriebsbedingungen
einverstanden.
Sie senden uns Ihre Anträge, die wir gesammelt an das BMI zur Registrierung
weiterleiten. Sie erhalten dann in einiger Zeit, nach Prüfung und Bearbeitung
der Abteilung 313 des BMI, das erforderliche Zertifikat für Ihren Computerzugriff,
das wir für Sie ratifizieren. Damit können Sie jederzeit auf den Meldeserver
des ZMR zugreifen.
Die Suchkriterium sind wie folgt:
Pflichtfelder: Vorname, Familienname (bzw. Name vor erster Ehe)
Wahlweise zusätzliche Suchkriterien:
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit
Postleitzahl
Ort
Straße
Hausnummer
restl. Adresse
Türnummer
Die Abfragekosten
sind wie folgt geregelt: |
Je Zugriff auf das Melderegister
|
Euro
3,30 |
Je Zugriff auf das Personenstandsregister
|
Euro
1,10 |
Plus
einmalige Antragsgebühr (Seitengebühr für Beilagen), wird vom BMI
vorgeschrieben. Diese vorgeschriebenen Gebühren werden von uns für
das BMI eingehoben.
|
|
Für unseren Manipulationsaufwand
stellen wir zusätzlich in Rechnung: |
Einmalige Anmeldegebühr der Organisationseinheit |
Euro
28,00 |
Jährliche Benutzerverwaltungsgebühr,
je Subbenutzer |
Euro
20,00 |
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen
bei Bankeinzug
(neuer Aufschlag) |
Euro
0,40 |
Verrechnungszuschlag zu den Abfragen
ohne Bankeinzug
(neuer Aufschlag) |
Euro
0,45 |
Preise
in EUR und exkl. 20 % MWST - ZMR Gebühren sind durchlaufende Posten
iSd § 4 Abs. 3 UStG und nicht Teil des umsatzsteuerpflichtigen Entgeltes |
>Anmeldungsformulare
Elektronischer Rechtsverkehr (WebERV)
Für den WebERV stehen Ihnen folgende Applikationen zur Verfügung:
WEB ERV für Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater
WEB ERV für Rechtsanwälte
WEB ERV für UnternehmerInnen und bevollmächtigte VertreterInnen
Schnittstellenbeschreibung zum Web ERV
(für Softwarehersteller)
Vereinsregister
Das Zentrale Vereinsregister wird vom Bundesministerium für Inneres,
Postfach 100, A-1014 Wien, derzeit gebührenfrei zur Verfügung gestellt
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