NUTZUNGSBEDINGUNGEN / AGB
für den Online-Zugriff auf die Grundstücksdatenbank und die Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich sowie
für den Zugang zu weiteren Datenbanken und e-Commerce-Anwendungen über Internet.
Allgemein werden diese Dienste im weiteren Went-Online-Dienste bezeichnet.
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Vertragsgegenstand: Der Teilnehmer erhält durch diese Vereinbarung das Recht,
die Went-Online-Dienste zu den hier angegebenen Bedingungen zu benutzen.
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Verfügbarkeit: Die Went-Online-Dienste werden während der Betriebszeiten der
Grundstücksdatenbank und der Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich betrieben. Diese
Betriebszeiten werden als Kernbetriebszeit bezeichnet. Ausgenommen sind unaufschiebbare
Problembehebungen sowie Einschränkungen, die sich durch Verkehrslage bzw. Betriebszustand von
österreichischen oder internationalen Telekommunikationsverbindungen ergeben. Außerhalb der
Kernbetriebszeit sind die Went-Online-Dienste (z.B. wegen Wartungsarbeiten) nicht durchgehend erreichbar.
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Leistungserbringung: Die Leistungen des Went-Online-Dienstes werden auf den
Geräten von stp.one Austria GmbH erbracht. Für die Erreichbarkeit der Seite www.bundesdienste.at
über Internet trägt der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst Sorge. Verbindungsprobleme zwischen
dem Teilnehmer, seinem Internet-Provider sowie dem Went-Online-Dienst liegen nicht in der
Zuständigkeit von stp.one Austria GmbH.
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Aktualität: Die über die Went-Online-Dienste bezogenen Daten werden direkt aus
den Systemen der Republik Österreich übertragen.
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Haftung: stp.one Austria GmbH haftet nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich
bei der Inanspruchnahme der Went-Online-Dienste aus allfälligen Störungen wie Verstümmelungen
oder Auslassungen innerhalb der abgefragten Daten oder Verzögerungen, die während der Benützung
auftreten können oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens ergeben. stp.one Austria GmbH
übernimmt keine Haftung für die durch die Went-Online-Dienste ermöglichten Zugänge zu Datenbanken,
insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der abgefragten bzw. erhaltenen Daten.
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Dauer des Übereinkommens: Dieses Übereinkommen tritt mit der Unterzeichnung durch
den Teilnehmer sowie der Bekanntgabe der Teilnehmerdaten für die Went-Online-Dienst in Kraft und
gilt auf unbestimmte Zeit.
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Kündigung: Beide Vertragspartner haben das Recht, dieses Übereinkommen jederzeit
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen schriftlich zu kündigen. Die Teilnahme
endet mit Kündigung oder mit der Einstellung der Went-Online-Dienste. Missbrauch durch den
Teilnehmer berechtigt stp.one Austria GmbH zur sofortigen Beendigung des Übereinkommens.
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Änderung dieses Übereinkommens: Die Bestimmungen dieses Übereinkommens können
von stp.one Austria GmbH nur durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg oder per Fax
oder per eMail an den Teilnehmer oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite
www.bundesdienste.at abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbestimmungen treten frühestens
30 Tage nach Zusendung in Kraft.
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Entgelte und Rechnungslegung: Die Entgeltangaben von stp.one Austria GmbH
bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Diese
Entgelte können von stp.one Austria GmbH jederzeit durch Versendung neuer Entgeltangaben am
Postweg, per Fax, per eMail oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite
www.bundesdienste.at geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach
Zusendung in Kraft. Rechnungen, neue Entgeltangaben, Mahnungen etc. werden an die vom Teilnehmer
bekanntgegebene Adresse zugestellt. Dem Teilnehmer werden aufgrund dieser Entgeltangaben
Rechnungen zugesandt. Diese Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach
Erhalt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages können die Zugangsdaten zehn
Tage nach erfolgloser Mahnung gesperrt werden.
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Verzugszinsen: Bei Verzug werden 10 % Verzugszinsen pro Jahr in Rechnung gestellt.
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Mahngebühren: stp.one Austria GmbH stellt pro Mahnung EUR 10,00 in Rechnung.
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Kostenbekanntgabe: Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten einer
Abfrage im Regelfall erst nach der Durchführung der Abfrage bekannt gegeben werden können.
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Gewerbliche Mehrfachnutzung der Daten, Reselling-Verbot: Der Teilnehmer
verpflichtet sich, die jeweils geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sowie der
Verordnungen des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten für die Abfrage von Firmenbuch und Grundbuch zu beachten.
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Sicherheit: Der Zugang zu den Went-Online-Diensten wird durch individuelle
Zugangsdaten des Teilnehmers geregelt. Diese bestehen entweder aus
- Teilnehmerkennung und Passwort oder
- einer digitalen Signatur einer von stp.one Austria GmbH empfohlenen Zertifizierungsstelle
in der Abfragesoftware des Teilnehmers oder
- einer Kombination dieser beiden Sicherungsmechanismen.
Der Zeitpunkt der Einführung von Sicherungsmechanismen auf Basis digitaler Signaturen wird von
stp.one Austria GmbH gesondert mitgeteilt. Um die missbräuchliche Verwendung von
Zugangsmechanismen hintanzuhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer die Zugangsdaten zu den
Went-Online-Diensten geheim zu halten und sie in keiner Weise Dritten zukommen zu lassen.
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Missbrauch: Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche, die
stp.one Austria GmbH durch Missbrauch seiner Einrichtungen durch den Teilnehmer oder durch
Dritte, die sich über die Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen,
entstehen und für alle Ansprüche, die dadurch gegen stp.one Austria GmbH aus missbräuchlicher
Verwendung der Einrichtungen von stp.one Austria GmbH gestellt werden. Der Teilnehmer haftet
für alle Schäden und Entgeltansprüche, die durch Missbrauch der abgefragten Daten durch den
Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers
Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche, die gegen stp.one Austria GmbH aus
solcher missbräuchlicher Verwendung der abgefragten Daten gestellt werden.
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Hacking: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hacking-Versuche an
Went-Online-Dienst zu unterlassen. Unter diese Bestimmung fallen auch Versuche der Störung oder
des Auskundschaftens von Funktionen oder Daten an Went-Online-Diensten oder auf Einrichtungen
bzw. Datenbanken, die über die Went-Online-Dienste erreichbar sind.
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Mitwirkung des Teilnehmers: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Missbrauch durch
Dritte zu unterbinden und jeden Verdacht auf Missbrauch durch Dritte unverzüglich an
stp.one Austria GmbH zu melden.
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UseWare: Verwendet der Teilnehmer für die Nutzung der Went-Online-Dienste
Software mit UseWare-Vergebührung und besteht eine UseWare-Inkasso-Vereinbarung zwischen
stp.one Austria GmbH und dem Anbieter dieser Software, dann übernimmt stp.one Austria GmbH für
den Softwareanbieter beim Teilnehmer das Inkasso dieser UseWare-Entgelte. Der Teilnehmer nimmt
zur Kenntnis, dass stp.one Austria GmbH dem Anbieter die Kundenstammdaten und die angefallenen
Verrechnungssätze übermittelt.
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Zugangstechnik: Die Went-Online-Dienste sind über das Internet ab Seite
www.bundesdienste.at erreichbar. Um die Went-Online-Dienste erreichen zu können, müssen die
Einrichtungen des Teilnehmers für die Dienste http und https geeignet sein und Session-Cookies
akzeptieren.
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Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus
diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Graz. Als Gerichtsstand wird das
sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.
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