NUTZUNGSBEDINGUNGEN / AGB

für den Online-Zugriff auf die Grundstücksdatenbank und die Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich sowie für den Zugang zu weiteren Datenbanken und e-Commerce-Anwendungen über Internet. Allgemein werden diese Dienste im weiteren Went-Online-Dienste bezeichnet.
 

  1. Vertragsgegenstand: Der Teilnehmer erhält durch diese Vereinbarung das Recht, die Went-Online-Dienste zu den hier angegebenen Bedingungen zu benützen.
  2. Verfügbarkeit: Die Went-Online-Dienste werden während der Betriebszeiten der Grundstücksdatenbank und der Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich betrieben. Diese Betriebszeiten werden als Kernbetriebszeit bezeichnet. Ausgenommen sind unaufschiebbare Problembehebungen sowie Einschränkungen, die sich durch Verkehrslage bzw. Betriebszustand von österreichischen oder internationalen Telekommunikationsverbindungen ergeben. Außerhalb der Kernbetriebszeit sind die Went-Online-Dienste (z.B. wegen Wartungsarbeiten) nicht durchgehend erreichbar.
  3. Leistungserbringung: Die Leistungen des Went-Online-Dienstes werden auf den Geräten von WENT erbracht. Für die Erreichbarkeit der Seite http://www.went.at/ über Internet trägt der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst Sorge. Verbindungs-probleme zwischen dem Teilnehmer, seinem Internet-Provider sowie dem Went-Online-Dienst liegen nicht in der Zuständigkeit von WENT.
  4. Aktualität: Die über die Went-Online-Dienste bezogenen Daten werden direkt aus den Systemen der Republik Österreich übertragen.
  5. Haftung: WENT haftet nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Inanspruchnahme der Went-Online-Dienste aus allfälligen Störungen wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der abgefragten Daten oder Verzögerungen, die wäh-rend der Benützung auftreten können oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens ergeben. WENT übernimmt keine Haftung für die durch die Went-Online-Dienste ermöglichten Zugänge zu Datenbanken, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der abgefragten bzw. erhaltenen Daten.
  6. Dauer des Übereinkommens: Dieses Übereinkommen tritt mit der Unterzeichnung durch den Teilnehmer sowie der Bekanntgabe der Teilnehmerdaten für die Went-Online-Dienst in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
  7. Kündigung: Beide Vertragspartner haben das Recht, dieses Übereinkommen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen schriftlich zu kündigen. Die Teilnahme endet mit Kündigung oder mit der Einstellung der Went-Online-Dienste. Mißbrauch durch den Teilnehmer berechtigt WENT zur sofortigen Beendigung des Übereinkommens.
  8. Änderung dieses Übereinkommens: Die Bestimmungen dieses Übereinkommens können von WENT nur durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg oder per Fax oder per eMail an den Teilnehmer oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite http://www.went.at/ abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbe-stimmungen treten frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft.
  9. Entgelte und Rechnungslegung: Die Entgeltangaben von WENT bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Diese Entgelte können von WENT jederzeit durch Versendung neuer Entgeltangaben am Postweg, per Fax, per eMail oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite http://www.went.at/ geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft. Rechnungen, neue Entgeltangaben, Mahnungen etc. werden an die vom Teilnehmer bekanntgegebene Adresse zugestellt. Dem Teilnehmer werden aufgrund dieser Entgeltangaben Rechnungen zugesandt. Diese Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages können die Zugangsdaten zehn Tage nach erfolgloser Mahnung gesperrt werden.
  10. Verzugszinsen: Bei Verzug werden 10 % Verzugszinsen pro Jahr in Rechnung gestellt.
  11. Mahngebühren: WENT stellt pro Mahnung S 70 in Rechnung.
  12. Kostenbekanntgabe: Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, daß die Kosten einer Abfrage im Regelfall erst nach der Durchführung der Abfrage bekannt gegeben werden können.
  13. Gewerbliche Mehrfachnutzung der Daten, Reselling-Verbot: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sowie der Verordnungen des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Abfrage von Firmenbuch und Grundbuch zu beachten.
  14. Sicherheit: Der Zugang zu den Went-Online-Diensten wird durch individuelle Zugangsdaten des Teilnehmers geregelt. Diese bestehen entweder aus
    - Teilnehmerkennung und Paßwort oder
    - einer digitalen Signatur einer von WENT empfohlenen Zertifzierungsstelle in der Abfragesoftware des Teilnehmers oder
    - einer Kombination dieser beiden Sicherungsmechanismen.
    Der Zeitpunkt der Einführung von Sicherungsmechanismen auf Basis digitaler Signaturen wird von WENT gesondert mitgeteilt. Um die mißbräuchliche Verwendung von Zugangsmechanis-men hintanzuhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer die Zugangsdaten zu den Went-Online-Diensten geheim zu halten und sie in keiner Weise Dritten zukommen zu lassen.
  15. Mißbrauch: Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche, die WENT durch Mißbrauch seiner Einrichtungen durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über die Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche, die dadurch gegen WENT aus mißbräuchlicher Verwendung der Einrichtungen von WENT gestellt werden. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche, die durch Mißbrauch der abgefragten Daten durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche, die gegen WENT aus solcher mißbräuchlicher Verwendung der abgefragten Daten gestellt werden.
  16. Hacking: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hacking-Versuche an Went-Online-Dienst zu unterlassen. Unter diese Bestimmung fallen auch Versuche der Störung oder des Auskundschaftens von Funktionen oder Daten an Went-Online-Diensten oder auf Einrichtungen bzw. Datenbanken, die über die Went-Online-Dienste erreichbar sind.
  17. Mitwirkung des Teilnehmers: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Mißbrauch durch Dritte zu unterbinden und jeden Verdacht auf Mißbrauch durch Dritte unverzüglich an WENT zu melden.
  18. UseWare: Verwendet der Teilnehmer für die Nutzung der Went-Online-Dienste Software mit UseWare-Vergebührung und besteht eine UseWare-Inkasso-Vereinbarung zwischen WENT und dem Anbieter dieser Software, dann übernimmt WENT für den Softwareanbieter beim Teilnehmer das Inkasso dieser UseWare-Entgelte. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, daß WENT dem Anbieter die Kundenstammdaten und die angefallenen Verrechnungssätze übermittelt.
  19. Zugangstechnik: Die Went-Online-Dienste sind über das Internet ab Seite http://www.went.at/ erreichbar. Um die Went-Online-Dienste erreichen zu können, müssen die Einrichtungen des Teil-nehmers für die Dienste http und https geeignet sein und Session-Cookies akzeptieren.
  20. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Graz. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.