NUTZUNGSBEDINGUNGEN / AGB

für den Online-Zugriff auf die Grundstücksdatenbank und die Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich sowie für den Zugang zu weiteren Datenbanken und e-Commerce-Anwendungen über Internet. Allgemein werden diese Dienste im weiteren Went-Online-Dienste bezeichnet.

  1. Vertragsgegenstand: Der Teilnehmer erhält durch diese Vereinbarung das Recht, die Went-Online-Dienste zu den hier angegebenen Bedingungen zu benutzen.
  2. Verfügbarkeit: Die Went-Online-Dienste werden während der Betriebszeiten der Grundstücksdatenbank und der Firmenbuchdatenbank der Republik Österreich betrieben. Diese Betriebszeiten werden als Kernbetriebszeit bezeichnet. Ausgenommen sind unaufschiebbare Problembehebungen sowie Einschränkungen, die sich durch Verkehrslage bzw. Betriebszustand von österreichischen oder internationalen Telekommunikationsverbindungen ergeben. Außerhalb der Kernbetriebszeit sind die Went-Online-Dienste (z.B. wegen Wartungsarbeiten) nicht durchgehend erreichbar.
  3. Leistungserbringung: Die Leistungen des Went-Online-Dienstes werden auf den Geräten von stp.one Austria GmbH erbracht. Für die Erreichbarkeit der Seite www.bundesdienste.at über Internet trägt der Teilnehmer auf eigene Kosten selbst Sorge. Verbindungsprobleme zwischen dem Teilnehmer, seinem Internet-Provider sowie dem Went-Online-Dienst liegen nicht in der Zuständigkeit von stp.one Austria GmbH.
  4. Aktualität: Die über die Went-Online-Dienste bezogenen Daten werden direkt aus den Systemen der Republik Österreich übertragen.
  5. Haftung: stp.one Austria GmbH haftet nicht für Ansprüche jedweder Art, die sich bei der Inanspruchnahme der Went-Online-Dienste aus allfälligen Störungen wie Verstümmelungen oder Auslassungen innerhalb der abgefragten Daten oder Verzögerungen, die während der Benützung auftreten können oder aus der Kündigung dieses Übereinkommens ergeben. stp.one Austria GmbH übernimmt keine Haftung für die durch die Went-Online-Dienste ermöglichten Zugänge zu Datenbanken, insbesondere nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit der abgefragten bzw. erhaltenen Daten.
  6. Dauer des Übereinkommens: Dieses Übereinkommen tritt mit der Unterzeichnung durch den Teilnehmer sowie der Bekanntgabe der Teilnehmerdaten für die Went-Online-Dienst in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit.
  7. Kündigung: Beide Vertragspartner haben das Recht, dieses Übereinkommen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 10 Werktagen schriftlich zu kündigen. Die Teilnahme endet mit Kündigung oder mit der Einstellung der Went-Online-Dienste. Missbrauch durch den Teilnehmer berechtigt stp.one Austria GmbH zur sofortigen Beendigung des Übereinkommens.
  8. Änderung dieses Übereinkommens: Die Bestimmungen dieses Übereinkommens können von stp.one Austria GmbH nur durch Versendung eines neuen Vertragstextes am Postweg oder per Fax oder per eMail an den Teilnehmer oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite www.bundesdienste.at abgeändert werden. Diese neuen Vertragsbestimmungen treten frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft.
  9. Entgelte und Rechnungslegung: Die Entgeltangaben von stp.one Austria GmbH bilden in der jeweils gültigen Fassung einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. Diese Entgelte können von stp.one Austria GmbH jederzeit durch Versendung neuer Entgeltangaben am Postweg, per Fax, per eMail oder durch Veröffentlichung im Internet ab Seite www.bundesdienste.at geändert werden. Neue Entgelte treten frühestens 30 Tage nach Zusendung in Kraft. Rechnungen, neue Entgeltangaben, Mahnungen etc. werden an die vom Teilnehmer bekanntgegebene Adresse zugestellt. Dem Teilnehmer werden aufgrund dieser Entgeltangaben Rechnungen zugesandt. Diese Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des Rechnungsbetrages können die Zugangsdaten zehn Tage nach erfolgloser Mahnung gesperrt werden.
  10. Verzugszinsen: Bei Verzug werden 10 % Verzugszinsen pro Jahr in Rechnung gestellt.
  11. Mahngebühren: stp.one Austria GmbH stellt pro Mahnung EUR 10,00 in Rechnung.
  12. Kostenbekanntgabe: Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Kosten einer Abfrage im Regelfall erst nach der Durchführung der Abfrage bekannt gegeben werden können.
  13. Gewerbliche Mehrfachnutzung der Daten, Reselling-Verbot: Der Teilnehmer verpflichtet sich, die jeweils geltenden Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sowie der Verordnungen des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten für die Abfrage von Firmenbuch und Grundbuch zu beachten.
  14. Sicherheit: Der Zugang zu den Went-Online-Diensten wird durch individuelle Zugangsdaten des Teilnehmers geregelt. Diese bestehen entweder aus
    • Teilnehmerkennung und Passwort oder
    • einer digitalen Signatur einer von stp.one Austria GmbH empfohlenen Zertifizierungsstelle in der Abfragesoftware des Teilnehmers oder
    • einer Kombination dieser beiden Sicherungsmechanismen.
    Der Zeitpunkt der Einführung von Sicherungsmechanismen auf Basis digitaler Signaturen wird von stp.one Austria GmbH gesondert mitgeteilt. Um die missbräuchliche Verwendung von Zugangsmechanismen hintanzuhalten, verpflichtet sich der Teilnehmer die Zugangsdaten zu den Went-Online-Diensten geheim zu halten und sie in keiner Weise Dritten zukommen zu lassen.
  15. Missbrauch: Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche, die stp.one Austria GmbH durch Missbrauch seiner Einrichtungen durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über die Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche, die dadurch gegen stp.one Austria GmbH aus missbräuchlicher Verwendung der Einrichtungen von stp.one Austria GmbH gestellt werden. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden und Entgeltansprüche, die durch Missbrauch der abgefragten Daten durch den Teilnehmer oder durch Dritte, die sich über Einrichtungen oder Zugangsdaten des Teilnehmers Zugang verschaffen, entstehen und für alle Ansprüche, die gegen stp.one Austria GmbH aus solcher missbräuchlicher Verwendung der abgefragten Daten gestellt werden.
  16. Hacking: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Hacking-Versuche an Went-Online-Dienst zu unterlassen. Unter diese Bestimmung fallen auch Versuche der Störung oder des Auskundschaftens von Funktionen oder Daten an Went-Online-Diensten oder auf Einrichtungen bzw. Datenbanken, die über die Went-Online-Dienste erreichbar sind.
  17. Mitwirkung des Teilnehmers: Der Teilnehmer verpflichtet sich, Missbrauch durch Dritte zu unterbinden und jeden Verdacht auf Missbrauch durch Dritte unverzüglich an stp.one Austria GmbH zu melden.
  18. UseWare: Verwendet der Teilnehmer für die Nutzung der Went-Online-Dienste Software mit UseWare-Vergebührung und besteht eine UseWare-Inkasso-Vereinbarung zwischen stp.one Austria GmbH und dem Anbieter dieser Software, dann übernimmt stp.one Austria GmbH für den Softwareanbieter beim Teilnehmer das Inkasso dieser UseWare-Entgelte. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass stp.one Austria GmbH dem Anbieter die Kundenstammdaten und die angefallenen Verrechnungssätze übermittelt.
  19. Zugangstechnik: Die Went-Online-Dienste sind über das Internet ab Seite www.bundesdienste.at erreichbar. Um die Went-Online-Dienste erreichen zu können, müssen die Einrichtungen des Teilnehmers für die Dienste http und https geeignet sein und Session-Cookies akzeptieren.
  20. Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist Graz. Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart.